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SPÜLMASCHINENGEEIGNET VS. SPÜLMASCHINENFEST

Ein unverzichtbarer Alltagshelfer: Die Spülmaschine. Ihre Benutzung ist eigentlich kinderleicht und doch gilt es zu beachten, dass nicht alle Produkte ausnahmslos in der Spülmaschine gespült werden dürfen.

Die Hersteller kennzeichnen Ihre Produkte mit „spülmaschinengeeignet“ oder als „spülmaschinenfest“.

Doch worin besteht eigentlich der Unterschied?

 

SPÜLMASCHINENGEEIGNET

Die Bezeichnung „spülmaschinengeeignet“ ist in Deutschland nicht klar definiert und eher als unverbindlicher Vorschlag des Herstellers zu verstehen. Spülmaschinengeeignete Produkte können grundsätzlich in der Spülmaschine gespült werden. Es kann jedoch passieren, dass hierdurch bestimmte Eigenschaften des Geschirrs dauerhaft beeinträchtigt werden. So könnten z.B. Farben oder Dekore verblassen.

 

Bei unseren Glas- und Porzellanartikeln geben die Hersteller an, dass diese Produkte mindestens 2.000 industrielle Spülgänge unverändert überstehen.

 

SPÜLMASCHINENFEST

„Spülmaschinenfest“ ist ein geschützter Begriff, der von einem Hersteller nur benutzt werden darf, wenn sein Geschirr und Besteck gemäß der DIN-Norm 12875 geprüft wurde. „Spülmaschinenfest“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Optik und die Anwendbarkeit eines Produkts auch nach einer großen Anzahl an Spülzyklen unverändert bleiben.

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Autor/Herausgeber:

Table Roc

Table Roc

Vom traditionellen Familienunternehmen, welches seine Wurzeln im Jahr 1895 beim Glashändler Johannes Loke hat, entwickelte sich die Firma Loke über die Loke-Glas Vertriebs GmbH mit neuer strategischer Ausrichtung seit 2001 zur modernen TABLE ROC Deutschland GmbH. Das Unternehmen befindet sich mittlerweile in 4. Generation in Familienbesitz.

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